Rechtsanwalt Harald Nerlich

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße 10
92421 Schwandorf

E-Mail: harald.nerlich@gmail.com

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Rechtsanwalt Harald Nerlich

Tätigkeitsschwerpunkte:

Ich bin in erbrechtlichen Angelegenheiten und der Altersvorsorge in rechtlicher Hinsicht tätig.
Dies umfasst die Beratung im Hinblick auf die Vermögensnachfolge und nach einem Erbfall.
Im einzelnen bestehen folgende Schwerpunkte:
  • Feststellung des Erbrechts, zum Beispiel Auslegung unklarer Testamente
  • Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung bei Testamenten und Entwurf von Testamenten
  • vorweggenommene Erbfolge, zum Beispiel Überlassungsverträge,
  • Nachfolgeregelungen bei Unternehmen
  • Minimierung der Schenkungsteuer
  • Minimierung der Erbschaftssteuer
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfahren beim Amtsgericht
  • Adoptionsverfahren
Ich habe mich vollständig auf diese Tätigkeitsgebiete spezialisiert und bearbeite nur solche Mandate.

Ich übernehme daher auch schwierige Fälle.



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Kurzer Lebenslauf:

Viertes Kind von 5 Kindern einer Lehrerin und eines ehemaligen Richters und späteren Rechtsanwalts.

Abitur mit 18, Bundeswehr 20 Monate (Leutnant der Reserve), Studium und Referendarausbildung, mit 28 als Einzelrichter in den Staatsdienst eingetreten. Ein Bruder (verstorben) war Rechtsanwalt, ein Bruder war Richter, dann Landgerichtspräsident, dann Amtsgerichtspräsident des zweitgrößten bayerischen Gerichts, dann Generalstaatsanwalt.
Ein Bruder war Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Nürnberg (ebenfalls Jurist). Eine Schwester war promovierte Zahnärztin.

Ich war Einzelrichter am Amtsgericht Nürnberg und Amtsgericht Schwandorf. Entlassung auf eigenen Antrag, anschließend selbstständiger Rechtsanwalt.

1989 – 1996 Ausbilder für Rechtsreferendare, Mitglied in einer Kommission zur Reformierung der Juristenausbildung, seit 2008 Fachanwalt für Erbrecht, seit 2012 Dozent an der Volkshochschule Schwandorf für Erbrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.